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Kostenlose Hintergrundmusik für Gaming-Videos finden – ohne Copyright-Ärger (Stand 2026)

Der echte DOR-Clip-Editor mit geöffnetem Effekt-Panel, Videovorschau und Timeline
Bildquelle: DOR · eigene Produktaufnahme
Das Wichtigste in Kürze
  • „Kostenlos“ und „urheberrechtsfrei“ sind nicht dasselbe. Auch kostenlose Musik darfst du nicht einfach so nutzen, wenn sie an Namensnennung (CC BY) oder nicht-kommerzielle Nutzung (CC BY-NC) gebunden ist.
  • Die sicherste erste Wahl ist die Audio-Mediathek in YouTube Studio. Tracks mit gelbem Personen-Symbol verlangen aber eine Namensnennung in der Videobeschreibung.
  • Pixabay und Mixkit kannst du ohne Namensnennung nutzen; NCS und Incompetech sind kostenlos, verlangen aber zwingend eine Namensnennung.
  • Gegen Content-ID-Ansprüche hilft: Mach beim Download einen Screenshot der Lizenzseite und heb ihn auf. Kommt ein Anspruch, legst du damit Einspruch ein.

Wenn du Valorant-Aces oder League of Legends-Pentakills, die DOR gesammelt hat, zu einem Video zusammenschneidest, stolperst du meist zuletzt über die Hintergrundmusik. Vielleicht kennst du das: Du legst deinen Lieblingssong drunter, lädst hoch – und bekommst „Content-ID-Treffer, Werbeeinnahmen gehen an den Rechteinhaber“. Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie du Musik für Gaming-Videos ohne Copyright-Sorgen findest: von den Begriffen über konkrete Seiten bis zum Umgang mit Ansprüchen.

Wenn du erst einmal nur das Wichtigste willst, lies die Zusammenfassung oben. Und wenn du schnell wissen willst, woher du Musik bekommst, spring direkt zum Abschnitt über kostenlose Musikseiten weiter unten.

„Kostenlos“ und „urheberrechtsfrei“ sind nicht dasselbe

Der häufigste Irrtum lautet: „Ich habe es kostenlos bekommen, also darf ich es nutzen, wie ich will.“ Kostenlos heißt nur, dass du nichts bezahlst – nicht, dass das Urheberrecht weg ist. Die meiste kostenlose Musik kommt mit Nutzungsbedingungen (einer Lizenz) nach dem Motto „gratis, wenn du sie so verwendest“. Brichst du diese Bedingungen, ist es eine Urheberrechtsverletzung, auch wenn die Musik kostenlos war. Deshalb solltest du vor dem Download die Lizenzarten unterscheiden können.

Vier Lizenzen musst du auseinanderhalten können

  • CC0 (Gemeinfreiheit): Keine Namensnennung nötig, kommerzielle Nutzung frei. Das kommt „wirklich urheberrechtsfreier Musik“ am nächsten.
  • CC BY (Namensnennung): Kostenlos, aber du musst Titel, Künstler und Quelllink in der Videobeschreibung angeben. Lässt du die Namensnennung weg, ist es eine Verletzung.
  • CC BY-NC (Namensnennung, nicht kommerziell): Zusätzlich zur Namensnennung nur kostenlos bei „nicht-kommerzieller“ Nutzung. Ein YouTube-Video mit aktivierter Monetarisierung (AdSense) gilt als kommerziell – also nicht verwendbar.
  • Lizenzfrei (Royalty-Free): Bedeutet, dass du nach dem Erwerb der Rechte keine zusätzliche Gebühr (Tantieme) pro Nutzung zahlst – nicht, dass die Musik gratis ist. Es gibt kostenlose und kostenpflichtige lizenzfreie Musik, prüf also immer separat, ob sie „kostenlos“ ist.

Gaming-Highlights landen meist auf monetarisierten YouTube-Kanälen oder in Shorts. Sicher bist du daher mit CC0 oder Tracks, die kommerzielle Nutzung erlauben und nur eine Namensnennung verlangen. Wenn du deinen Kanal ausbauen willst, schließt du CC BY-NC (nur nicht-kommerziell) am besten von Anfang an aus – das spart Kopfzerbrechen.

Erste Wahl: die Audio-Mediathek in YouTube Studio

Wenn du auf YouTube hochlädst, ist die Audio-Mediathek, die YouTube selbst anbietet, der sicherste und schnellste Weg. Du findest sie in YouTube Studio im linken Menü unter „Audio-Mediathek“. Weil YouTube diese Tracks selbst prüft, ist das Risiko eines Urheberrechtsstreits fast null, solange du auf derselben Plattform hochlädst. Du kannst nach Genre, Stimmung und Länge filtern und findest so leicht einen Track, der zum Ton deines Gaming-Videos passt.

Gelbes Symbol = Namensnennung erforderlich

Achte in der Audio-Mediathek auf das Symbol neben einem Track. Ohne Markierung kannst du ihn frei und ohne Namensnennung nutzen. Ein Track mit gelbem Personen-Symbol (Namensnennung erforderlich) verlangt dagegen, dass du den vorgegebenen Text exakt in die Videobeschreibung übernimmst. Fährst du mit der Maus über das Symbol, wird der Text zum Kopieren angezeigt – setz ihn einfach ganz oben in die Beschreibung.

Profi-Tipp: Auch ein Track aus der Audio-Mediathek ist nur „für dieses Video auf YouTube“ sicher. Postest du dasselbe Video auf einer anderen Plattform wie Instagram Reels oder TikTok, gilt die Lizenz dort möglicherweise nicht. Wenn du auf mehreren Plattformen veröffentlichst, nimm lieber einen Track von den kostenlosen Musikseiten unten, den du plattformunabhängig nutzen kannst.

Kostenlose Musikseiten: wo Namensnennung nötig ist und wo nicht

Wenn du Musik auch außerhalb von YouTube nutzt oder mehr Auswahl brauchst, greif zu kostenlosen Musikseiten. Wichtig ist, vorher zu sortieren: Seiten mit Pflicht zur Namensnennung und Seiten ohne. Auch innerhalb von „kostenlos“ gelten unterschiedliche Regeln.

Sofort nutzbar ohne Namensnennung: Pixabay, Mixkit

Pixabay und Mixkit haben eigene Lizenzen und lassen sich ohne Namensnennung kommerziell nutzen. Gerade bei Gaming-Videos, bei denen eine lange Beschreibung lästig ist, sind sie praktisch. „Keine Namensnennung nötig“ heißt aber nicht „Weiterverkauf oder Weiterverbreitung erlaubt“ – den Track selbst herauszulösen und erneut zu verkaufen, ist tabu. Zu jedem Track gibt es Lizenzinfos; gewöhn dir an, sie beim Download einmal zu prüfen.

Namensnennung erforderlich: NCS, Incompetech

NCS (NoCopyrightSounds) ist in Gaming-Videos so verbreitet, dass es fast zum Synonym für „Musik ohne Copyright“ geworden ist – tatsächlich verlangt es aber eine Namensnennung. Nutzt du einen NCS-Track, musst du Titel, NCS-Link und die Social-Media-Handles des Künstlers in der Beschreibung angeben. Incompetech von Kevin MacLeod basiert ebenfalls auf CC BY, daher ist eine Zeile wie „Music: [Track] by Kevin MacLeod“ Pflicht. Die häufigste Falle: Man glaubt, wegen „No Copyright“ im Namen sei keine Namensnennung nötig.

  • Keine Namensnennung nötig (kommerziell OK): Pixabay, Mixkit, Tracks der Audio-Mediathek ohne Symbol
  • Namensnennung erforderlich (kommerziell OK): NCS, Incompetech, Tracks der Audio-Mediathek mit gelbem Symbol
  • Bei jedem Download: Kopier die Lizenzinfos und den „erforderlichen Namensnennungstext“ von der Track-Seite unverändert in eine Notiz – dann geht das Hochladen schneller.

Content-ID-Ansprüche vermeiden und richtig reagieren

Content ID ist das System von YouTube, das Ton und Bild eines Videos automatisch mit einer Datenbank der Rechteinhaber abgleicht. Selbst bei legal bezogener kostenloser Musik kann ein automatischer Anspruch kommen, wenn jemand anderes denselben Track als eigenen registriert hat. Wichtig: Ein Anspruch bedeutet keinen „Verstoß“. Mit einem Lizenznachweis bekommst du ihn wieder weg.

Vorbeugen: Screenshot der Lizenzseite aufheben

Wenn du einen Track herunterlädst, mach einen Screenshot der Download-Seite, der Lizenzinfos oder des Namensnennungstexts und speichere ihn im selben Ordner wie die Musikdatei. Bekommst du wie bei NCS beim Download eine Bestätigungsmail zur Lizenz, lösch auch diese nicht, sondern heb sie auf. Kommt später ein Anspruch, belegt das: „Ich habe das legal unter diesen Bedingungen bezogen.“

Reagieren: Einspruch einlegen, wenn ein Anspruch kommt

Auch wenn ein Content-ID-Anspruch eingeht, wird dein Kanal nicht sofort bestraft (keine Urheberrechtsverwarnung). Meist gehen nur die Einnahmen des Videos an den Rechteinhaber, oder es wird in einigen Regionen gesperrt. Hast du die Namensnennung eingehalten und einen Nachweis, leg in YouTube Studio unter „Inhalte“ bei den „Einschränkungen“ des Videos Einspruch ein und begründe ihn mit deiner Lizenz (Quelle, Namensnennungstext). Ein fehlerhafter Anspruch wird nach der Prüfung meist aufgehoben.

Profi-Tipp: Je beliebter ein Track, desto häufiger hat ihn jemand fälschlich registriert – und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Anspruchs. Wenn dir die Einnahmen deines Kanals wichtig sind, sparst du Zeit mit eher unbekannten kostenlosen Tracks oder mit Pixabay- und Mixkit-Tracks ohne Namensnennung.

Trend-Sounds für Shorts und Musik für lange Videos richtig einsetzen

Bevor du Musik auswählst, entscheide zuerst, ob das Video ein Short oder ein langes Video wird. Für beide gelten unterschiedliche Regeln. Wenn du in YouTube Shorts oder Instagram Reels einen „Trend-Sound“ direkt in der App hinzufügst, nutzt du einen Track, für den die Plattform die Lizenz gesichert hat – und zwar nur innerhalb dieser App. Für die Reichweite ist das super, aber einen so erstellten Short kannst du mit dem Trend-Sound kaum woanders erneut hochladen oder zu einem monetarisierten langen Video umbauen.

Für lange Highlight-Videos nimmst du dagegen von Anfang an die oben beschriebene kostenlose Musik (CC0, Tracks mit Namensnennung, Audio-Mediathek). So kannst du dieselbe Datei sicher auf YouTube, TikTok und Instagram posten, und die Monetarisierung ist kein Problem. Zusammengefasst: Kurz und auf Trend-Reichweite aus – dann Trend-Sounds in der App. Soll das Video bleiben und an mehreren Orten laufen, ist kostenlose Musik mit sauberer Lizenz die richtige Wahl.

Musik hinzufügen, wenn du Videos aus DOR-Clips erstellst

Lass einfach dein Spiel laufen: DOR erkennt in Valorant, League of Legends und PUBG automatisch Momente wie Kills, Aces, Pentakills und Knocks und sammelt sie als kurze Clips. Weil du Highlights nicht mehr selbst suchen und schneiden musst, bleibt beim Videoschnitt im Grunde nur noch „Clips anordnen und Musik drunterlegen“.

So gehst du am besten vor: Wähl die besten Clips aus, die DOR gesammelt hat, füg sie aneinander und hol dir von den Seiten oben einen Track, der zum Ton des Videos passt (eine spannende Ace-Compilation oder lockere Funny Moments). Für einen monetarisierten Kanal nimmst du Pixabay oder Mixkit (ohne Namensnennung) oder NCS- und Audio-Mediathek-Tracks mit korrekter Namensnennung. Mach einen Screenshot der Lizenzseite und leg ihn in den Ordner mit den Clips – so kannst du bei einem späteren Anspruch sofort Einspruch einlegen.

Aufnahme, die mit deinem Spiel startet: DOR Game Recorder →

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FAQ

FAQ

Kann ich monetarisieren, wenn ich Musik aus der YouTube-Audio-Mediathek nutze?

Ja. Tracks aus der Audio-Mediathek stellt YouTube bereit, du kannst sie also in monetarisierten Videos nutzen. Hat ein Track ein gelbes Personen-Symbol (Namensnennung erforderlich), übernimm den vorgegebenen Text sicherheitshalber exakt in die Videobeschreibung. Tracks ohne Symbol kannst du ohne Namensnennung verwenden.

Was tun, wenn ich kostenlose Musik genutzt habe und trotzdem einen Content-ID-Anspruch bekomme?

Ein Anspruch ist keine Urheberrechtsverletzung. Oft kommt er automatisch, weil jemand anderes denselben Track registriert hat. Leg mit dem Screenshot der Lizenzseite oder dem Namensnennungstext als Begründung in YouTube Studio unter „Inhalte“ bei den Einschränkungen des Videos Einspruch ein. Mit einer gültigen Lizenz wird er nach der Prüfung meist aufgehoben.

Muss ich „kostenlose“ Musik nicht nennen?

Doch, oft schon. Kostenlos und Namensnennung sind zwei verschiedene Dinge. Bei Pixabay und Mixkit ist keine Namensnennung nötig, aber NCS, Incompetech und CC-BY-Tracks verlangen Titel, Künstler und Quelllink in der Beschreibung, obwohl sie kostenlos sind. Selbst wenn „No Copyright“ im Namen steht, ist oft eine Namensnennung Pflicht – prüf also die Lizenz jedes Tracks.

Kann ich Trend-Sounds aus Shorts in einem Gaming-Video verwenden?

Innerhalb der Shorts- oder Reels-App ist das in Ordnung, weil die Plattform die Musik lizenziert hat. Ein so erstelltes Video lässt sich aber kaum auf einer anderen Plattform hochladen oder in ein monetarisiertes langes Video übernehmen. Für Videos, die du an mehreren Orten posten oder lange behalten willst, legst du besser separat kostenlose Musik mit sauberer Lizenz darunter.

Wo bekomme ich am besten Musik für Gaming-Videos?

Wenn du nur auf YouTube postest, ist die YouTube-Audio-Mediathek die erste Wahl. Willst du auf mehreren Plattformen posten und dir die Namensnennung sparen, sind Pixabay und Mixkit praktisch; brauchst du ein bestimmtes Genre, nimm NCS oder Incompetech mit korrekter Namensnennung. Für einen monetarisierten Kanal ist bei unbekannteren Tracks die Wahrscheinlichkeit eines Anspruchs geringer als bei beliebten.

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